Die Kommunale Wärmeplanung in Simmelsdorf

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Mit den Klimaschutzzielen des Bundes und der Länder soll die Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 dekarbonisiert und damit weitgehend klimaneutral gestaltet werden. Denn mehr als 50 % des gesamten Energieverbrauchs entfallen auf den Wärmesektor – davon werden aktuell über zwei Drittel durch fossile Energieträger gedeckt, wovon wiederum rund 68 % importiert werden müssen.

 

Um diesen Wandel aktiv zu gestalten, ist am 1. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten. Es bildet den gesetzlichen Rahmen für die Kommunale Wärmeplanung (KWP). Ziel ist es, den Energieverbrauch durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zu senken und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Gleichzeitig schafft die Wärmeplanung wichtige Orientierung – vor allem für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen. Sie liefert Informationen darüber, wo künftig mit einer zentralen Wärmeversorgung (z. B. durch Wärmenetze) gerechnet werden kann und wo eher dezentrale Lösungen erforderlich sind. Damit bietet sie frühzeitig Klarheit – insbesondere mit Blick auf die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch.

 

Auch die Gemeinde Simmelsdorf muss bis Mitte 2028 eine Wärmeplan aufstellen und hatte frühzeitig reagiert. Bereits im November 2023 wurde der Förderantrag zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gestellt. Nach dem positiven Förderbescheid Ende September 2024 und der Vergabe im November 2024 wurde im Januar 2025 die Wärmeplanung begonnen. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.11.2025 wurde der Bericht vorgestellt und vom Gemeinderat beschlossen. Der Bericht lag vom 17.12.2025 bis zum 22.01.2026 für die Stellungnahmen aus der Bevölkerung auf der Homepage zum Download und im Rathaus zur Verfügung.

 

Unsere Schritte der Wärmeplanung

 

  1. Bestandsanalyse
    Zu Beginn haben wir erfasst, wie in unserer Gemeinde geheizt wird: Wie hoch war der Wärmeverbrauch, welche Energieträger wurden genutzt und wo bestanden bereits Wärmenetze?
  2. Potenzialanalyse
    Anschließend haben wir untersucht, welche Möglichkeiten es für eine klimafreundliche Wärmeversorgung gibt. Dabei haben wir erneuerbare Wärmequellen wie Umweltwärme, Solarthermie oder Geothermie sowie nutzbare Abwärme aus Industrie und Gewerbe betrachtet und Einsparpotenziale aufgezeigt.
  3. Zielszenario
    Auf dieser Grundlage haben wir ein Zukunftsbild entwickelt: Wie kann eine klimaneutrale Wärmeversorgung in den kommenden Jahren aussehen? Wir haben dargestellt, wie sich der Wärmebedarf entwickelt und welche Gebiete künftig zentral (z. B. über Wärmenetze) oder dezentral (z. B. mit Wärmepumpen) versorgt werden können – jeweils nach Zieljahren gegliedert.
  4. Maßnahmen zur Umsetzung
    Abschließend haben wir konkrete Maßnahmen und Schritte zur Umsetzung des Zielszenarios entwickelt.

 

Alle Ergebnisse und konkreten Maßnahmen sind im Abschlussbericht zusammengefasst, den wir hier für alle Bürgerinnen und Bürger im Anhang bereitstellen.

 

Angaben zum Vorhaben
Titel und Förderkennzeichen:
KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Simmelsdorf (67K28869)

 

Laufzeit: Die Förderphase lief vom 01.01.2025 bis 31.12.2025

 

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

 

Projektträgerschaft: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

 

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Link:  www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie